Die Diamantbestattung ist keine Bestattungsart im eigentlichen Sinne, sondern eher die Schaffung einer bleibenden Erinnerung an den Verstorbenen.
Da in Deutschland eine Bestattung der menschlichen Überreste auf einer dafür festgelegten Fläche vorgeschrieben ist, ist die Diamantbestattung grundsätzlich nicht zulässig. Um dennoch eine Diamantbestattung durchführen zu lassen, ist eine Überführung ins Ausland (Schweiz oder Holland) erforderlich, wo diese Bestattungsform gesetzlich erlaubt ist. Aus einem Teil der Asche entsteht dann im Rahmen des Veredelungsverfahrens ein Diamant, der für die Ewigkeit eine Erinnerung an den Verstorbenen darstellt. Der andere Teil der Asche des Verstorbenen wird auf traditionelle Art und Weise in einer Urne auf einem Friedhof beigesetzt.
Während des Veredelungsverfahrens entsteht ein zwischen 0,4 und 1 Karat großer Diamant, der meist einen leicht bläulichen Schimmer aufweist. Die genaue Farbe ist jedoch von dem Bor-Gehalt der Asche abhängig, so dass jeder Diamant einzigartig ist.